Pflegestärkungsgesetz II
Mathias Skwara, Sozialarbeiter im Marienhospital Gelsenkirchen hat am Sonntag, den 07. Oktober 2018 über das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) berichtet. Seit 2017 gelten hier grundlegende Veränderungen und Verbesserungen im Pflegesystem für Pflegebedürftige, Angehörige sowie Pflegekräfte.
Eckpfeiler des Gesetzes ist die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, der sich stärker an den Bedürfnissen jedes einzelnen Menschen, an seiner individuellen Lebenssituation und an seinen individuellen Beeinträchtigungen und Fähigkeiten orientiert.
Die bisher angewandten Pflegestufen I-III wurden durch die Pflegegrade I-V ersetzt. Auch der Leistungsumfang der einzelnen Pflegegrade wurde neu definiert.
• Wem steht welcher Pflegegrad zu?
• Was steht mir bei welchem Pflegegrad zu?
Pflegeberatung / Pflegekurse
Sofern man einen Pflegegrad zugeordnet bekommen hat, hat man Anspruch auf kostenlose Beratungen. Dies gilt für Pflegebedürftige sowie für deren Angehörige.
Einerseits soll die Qualität des Umgangs und der Pflege sichergestellt werden. Andererseits soll auch der Pflegebedürftige über die Möglichkeiten aufgeklärt werden, die sich ihm bieten. Zum Beispiel werden oft Umbaumaßnahmen besprochen, die seine Wohnung barrierefrei machen. Die Beratung wird in sogenannten Pflegestützpunkten angeboten.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat hierzu die Broschüre „Ratgeber zur Pflege“ herausgegeben. Der Pflegeratgeber bietet einen Überblick über das Pflegesystem und beantwortet die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der Pflege. Dieser und weitere Ratgeber kann kostenlos bestellt werden unter:
E-Mail: publikationen@bundesregierung.de
Telefon: 030 / 18 272 2721
Fax: 030 / 18 10 272 2721
Schriftlich: Publikationsversand der Bundesregierung
Postfach 48 10 09
18132 Rostock
Bestell-Nr.: BMG-P-07055
Fotos: Pflegestärkungsgesetz II © Detlef Gillmeister
Bild zur Meldung: Pflegestärkungsgesetz II